Leuchtstoffröhren (sog. "Neonröhren"), Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen zurückgegeben werden.

Tipps

Alle Arten von Entladungslampen sind Sonderabfälle; unbeschädigt und möglichst in Originalverpackung zurückgeben.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht!
Alle Arten von Entladungslampen enthalten giftige Gase oder Materialien. Die Leuchtkörper dürfen daher nicht zerschlagen werden. Die Lampen möglichst in der Originalverpackung der Verkaufsstelle zurückgeben.
Recycling-Symbol