Gemäss Polizeireglement haben Tierhalter dafür zu sorgen, dass ausserhalb besonders eingerichteter Plätze der öffentliche und fremde private Grund nicht durch Tiere verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Kot einzusammeln und zweckmässig zu beseitigen.

In Schöftland stehen daher entlang vieler Spazierwege Hundekotbehälter (Robidog). Bitte machen Sie beim «Grossen Geschäft» Ihres Vierbeiners davon Gebrauch.

Tipps

Die Gemeindekanzlei (Telefon 062 739 12 22 / info@schoeftland.ch) nimmt z.H. des Gemeinderates Meldungen über säumige Tierhalter entgegen.

Wichtig

Es wird im Detail auf § 18 Abs. 4 des Polizeireglementes der Gemeinde Schöftland verwiesen.
In letzter Zeit häufen sich auch die Verunreinigungen auf den Strassen und Wegen durch Pferde, namentlich an der Dorfstrasse und an der Picardiestrasse. Die Pferdehalter werden also dringend ersucht, den Pferdekot einzusammeln und zu Hause fachgerecht zu entsorgen.
Robidog-Hundekotbehälter