Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange? Wir erteilen Ihnen gerne frühzeitig Auskünfte, damit möglichst schon in der Planung von Bau- oder Umbauvorhaben feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtig werden können.

Sie erhalten bei uns auch die massgebenden Vorschriften und Merkblätter der Aargauischen Gebäudeversicherung.

Die Aargauische Gebäudeversicherung ist obligatorisch und versichert die Gebäude im Kanton gegen Feuer- und Elementarschäden auf folgenden Grundlagen:
  • Solidarität
  • Risikoausgleich
  • Sichern und Versichern
  • Kein Gewinnstreben
  • Kundenorientierung
  • Im Kanton verwurzelt
  • Versicherungswert
Weitere Infos erhalten Sie auf www.agv-ag.ch


Wir wünschen Ihnen für das Bauvorhaben viel Erfolg.

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